Gewerbekunden
Reifen- und Autoservice für Ihren Fuhrpark
Ob ein Firmenwagen oder eine ganze Flotte: Wir halten Ihre Fahrzeuge mobil – inklusive Leasing-Reifenservice und der jährlichen UVV-Prüfung.
Firmenkunden
Individuell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse
Egal, ob Privat- oder Firmenkunde – bei uns werden Sie fündig. Mit unserem kompetenten und breit aufgestellten Angebot im Bereich Reifen- und Autoservice stellen wir die Mobilität Ihres Fuhrparks sicher. Hierbei gehen wir individuell und flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Flotten
Ein Ansprechpartner, bundesweiter Service
Für den Pkw-Fuhrpark zählt neben einer zuverlässigen Wartung auch, dass sich Ihre Mitarbeiter unterwegs auf prompte fachliche Hilfe verlassen können: Über 500 point S Betriebe stehen Ihrem Fuhrpark bundesweit zur Verfügung und sorgen für einen flächendeckenden Service.
Umfassend im Service, bequem in der Abwicklung: Sie können die Leistungen aller point S Betriebe nutzen und verhandeln dabei nur mit einem Ansprechpartner Ihres gewohnten point S Betriebes. Mit ihm vereinbaren Sie die zentralen Rahmenbedingungen für Ihren Fuhrpark; diese gelten dann verbindlich für alle ausführenden point S Betriebe. Genauso übersichtlich funktioniert die Abrechnung: In allen point S Betrieben gelten die in der Rahmenvereinbarung festgelegten Preise für Produkte und Serviceleistungen.
Ihre Vorteile
- Kurze Wege und Betreuung durch einen einzigen point S Account Manager
- Schnelle Hilfe mit dem point S Mobil-Service
- point S Fuhrparkbetreuung
- Service nach Bedarf
- Fuhrparkanalyse
- Produktneutrale Beratung, Autoservice und Reifenservice
Leasing
Autorisierter Reifenservice für Leasing-Fahrzeuge
Auch Leasing-Fahrzeuge sind bei uns gut aufgehoben. Wir bieten einen autorisierten Reifenservice für Leasing-Fahrzeuge – unter anderem der auf der Übersicht genannten Gesellschaften.
UVV-Prüfung
Jährliche Prüfung gewerblich genutzter Fahrzeuge
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten den Unternehmer, alle gewerblich genutzten Fahrzeuge bei Bedarf – mindestens jedoch einmal im Jahr – einer Prüfung auf Betriebssicherheit zu unterziehen. Diese Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge sind davon unberührt.
Bei einer Missachtung der Vorschrift kann die Berufsgenossenschaft die Versicherungsleistung unter Umständen verweigern – zumindest dann, sofern der Arbeitsunfall auf einen ungeklärten Prüfpunkt der BGV D29 zurückzuführen ist. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden.
Betriebssicherheit bedeutet Verkehrssicherheit plus Arbeitssicherheit: also zum Beispiel eine mangelfrei durchgeführte Inspektion nach Herstellervorgaben in einer autorisierten Fachwerkstatt und die Frage, ob Motorhaube oder Kofferraum zuverlässig gegen Quetschungen durch Absinken gesichert sind.
Sprechen Sie uns einfach auf die Fahrzeugprüfung nach § 57 BGV D29 an. Gerne erledigen wir die Prüfung bei Ihrem nächsten Termin in unserem Haus – zum Beispiel beim nächsten Radwechsel – oder vereinbaren einen separaten Termin. Sie erhalten von uns den erforderlichen Nachweis sowie die Prüfplakette.
Das verlangt die Vorschrift
- Was: Prüfung des gewerblich genutzten Fahrzeugs auf Betriebssicherheit
- Durch: einen Sachkundigen, zum Beispiel geeignete Mitarbeiter der point S Fachbetriebe
- Wann: mindestens einmal pro Jahr oder bei Bedarf
- Bestätigung: durch Bescheinigung und Prüfplakette
- Dokumentation: der unterschriebene Prüfbericht ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren
Fuhrpark, Leasingwagen oder UVV-Prüfung?
Nennen Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns und klären den Rahmen mit Ihnen.